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Nähere Informationen
Bei einem Mahnbescheid eingelegten Widerspruch kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Bei einem Vollstreckungsbescheid eingelegter Einspruch kommt es in jedem Fall zu einer Gerichtsverhandlung. Die Kosten übernimmt diejenige Partei, welche das Verfahren verliert. Lassen Sie sich ausführlich beraten, bevor der erste Zahlungsbefehl greift, setzen Sie die Schuldenbefreiung an oberster Stelle Ihrer persönlichen Prioritätenliste. Ist die Einkommenspfändung erst einmal eingeleitet, haben Sie neben Ihren finanziellen Schwierigkeiten auch noch mit Problemen bei der Stellen- und Wohnungssuche zu tun. Dies macht außerdem die Schuldenbefreiung weitaus komplizierter, da nun zu dem ohnehin schon schwierigen Prozess der reibungslosen Schuldenbefreiung auch noch der Aspekt der eigenen Lebensqualität, der bis dato erhalten war, deutlich an Höhe verliert. Machen Sie jetzt den ersten Schritt zu Ihrer Schuldenbefreiung und lassen Sie sich ausführlich beraten! Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldenregulierung!
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