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Sie möchten Ihre Überschuldungssituation in den Griff bekommen und streben eine Schuldenbefreiung an?
Eine aussichtreiche Schuldenbefreiung in Gang zu bringen, ist einfacher als Sie denken!
Sicherlich, dies ist kein leichter Schritt, doch Schulden, unangenehme Briefe von Gläubigern,
Vollstreckungsmaßnahmen beeinträchtigen Ihr Leben erheblich.
Eine komplette Schuldenbefreiung ist möglich!
Doch bevor es soweit ist, müssen einige Dinge unbedingt beachtet werden.
Vielen Schuldner unterlaufen von Anfang an gravierende Fehler.
So werden Mahn- und Vollstreckungsbescheide, zu erkennen am gelben Umschlag, all zu oft unterschätzt.
Ein Vollstreckungsbescheid ist eine vom Gläubiger erworbene Urkunde, mit der er 30 Jahre lang versuchen kann, sein Geld einzutreiben, die so genannte Zwangsvollstreckung. Die Besonderheit ist - die Berechtigung der Forderung wurde nicht vom Gericht geprüft. Dies muss umgehend vom Empfänger vorgenommen werden. Dazu bleiben genau zwei Wochen Zeit. Die Frist für einen Einspruch oder Teileinspruch beginnt genau mit Ablauf des Tages der Zustellung. Das Schreiben muss genau in dieser Zeit beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Für einen Mahnbescheid sind ebenfalls zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch beziehungsweise Teilwiderspruch. Dazu sollten die im Schreiben beiliegenden Widerspruchsformulare genutzt werden. Solange durch das zuständige Gericht noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, muss es einen Widerspruch auch nach dieser Frist berücksichtigen. Wenn es allerdings unmöglich war, zum Beispiel bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, innerhalb dieser Frist Widerspruch beziehungsweise Teilwiderspruch einzulegen, muß dies dem Gericht glaubhaft nachgewiesen werden.
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